AGB Profesolutions

Allgemeine Geschäftsbedingungen Profesolutions

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

 





§ 1 Art und Umfang der Dienstleistungen

 

(1) Das Institut erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden, Beratungen, Schulungen, Analysen sowie kundenindividuelle Anpassungen und ähnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

 

(2) Das Institut erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

 

(3) Das Institut ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

 

(4) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

 





§ 2 Mitwirkungsleistung des Kunden

 

Der Kunde wird das Institut bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.








§ 3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen



Das Institut räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.







§ 4 Vergütung



Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Mitarbeiter des Institutes werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche das Institut seinen im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung des Institutes zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und - zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.

Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstage erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Std. inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich vom Institut anerkannt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.








§ 5 Qualitative Leistungsstörung





(1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat das Institut dies zu vertreten, ist das Institut verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb zwei Wochen nach Kenntnis.



(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Institut zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat das Institut Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksam werden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.









§ 6 Zahlungsfristen/Verzug



Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Die Form der Rechnungsstellung liegt im Ermessen des Institutes, insbesondere ist auch eine elektronische Rechnungsstellung zulässig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist das Institut berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Institut ist weiterhin zur Zurückhaltung seiner Leistungen sowie berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.









§ 7 Freistellung von Rechtsmängeln



(1) Voraussetzung für die Rechtsmängelhaftung ist, dass das Institut vom Kunden schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach erster Kenntnis des Kunden von solchen Ansprüchen benachrichtigt worden ist. Weiter hat der Kunde dem Institut alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu überlassen. Er hat dazu dem Institut alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu erteilen. Er darf die Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung des Institutes anerkennen, oder die Abwehr der Ansprüche durch das Institut in anderer Weise durch nicht mit dem Institut abgestimmte Handlungen beeinflussen. Änderung oder Ersatz der Software bleibt dem Institut in einem solchen Fall vorbehalten.



(2) Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen Rechtsmängelhaftung geltend gemacht, so kann das Institut auf eigene Kosten die Dienstleistung in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder ersetzen.




(3) Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen das Institut, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzlichen Verhalten beschränkt.



(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.







§ 8 Haftung



Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen das Institut, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

Das Institut haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden.

Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1-2 gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.






Das Institut übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg.

Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.

Bei Verlust von Daten haftet das Institut nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.







§ 9 Datenschutz/Geheimhaltung



(1) Das Institut erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen und Wünsche des Kunden, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist. Das Institut erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten über Produktneuheiten informieren zu können.

Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen. Widerrufsempfängerin ist Profesolutions. 



(2) Das Institut ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten gemäß § 1 Abs. 2 weiterzugeben.



(3) Der Kunde stellt sicher, dass dem Institut alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für es aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Sollte die Durchführung einer Pflegeleistung oder einer Leistung im Rahmen der Gewährleistung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten durch das Institut oder dem jeweiligen Hersteller der Software nicht möglich sein, ist der Kunde darüber informiert, dass er gemäß den rechtlichen Vorgaben die betroffenen Personen darauf hinzuweisen hat, dass er ihre Daten an das Institut und/oder dem Hersteller der Software weitergibt oder diesen den Zugang zu ihren Daten ermöglicht.



(4) Der Kunde ist sich bewusst, dass er die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor der Durchführung des Pflegeauftrages oder der Durchführung der Gewährleistung einzuholen hat. Der Kunde und das Institut sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.







§ 10 Schlussbestimmungen



Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.



Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz des Institutes, derzeit Sprockhövel vereinbart. Das Institut ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.









Copyright Profesolutions, 25. März 2022





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